KI-Schulungspflicht nach Art. 4 KI-Verordnung: für wen, ab wann, was als Nachweis reicht
Von Julian Posmeck · Veröffentlicht am 6. September 2026
Kurzfassung: Art. 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025 für jedes Unternehmen, dessen Mitarbeitende KI-Systeme einsetzen, auch ChatGPT, Copilot oder Claude. Es gibt keine Zertifikatspflicht, kein vorgeschriebenes Format und kein eigenes Bußgeld. Seit dem 2. August 2026 ist in Deutschland die Bundesnetzagentur als Aufsicht zuständig. Der pragmatische Nachweis ist eine dokumentierte, rollenbezogene Schulung mit internen KI-Regeln.
Für wen Art. 4 gilt
Für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist jedes Unternehmen, das ein KI-System im Betrieb einsetzt, unabhängig von Größe oder Branche. Die EU-Kommission stellt in ihren FAQ zur KI-Kompetenz (Stand 27. Juli 2026) klar, dass das auch Unternehmen betrifft, deren Mitarbeitende Werkzeuge wie ChatGPT nutzen: Sie sollen über die konkreten Risiken informiert sein, zum Beispiel über Halluzinationen. Erfasst sind neben Angestellten auch Dienstleister und Auftragnehmer, die im Namen des Unternehmens mit KI arbeiten.
Seit wann und was sich 2026 geändert hat
- 1. August 2024: Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) tritt in Kraft.
- 2. Februar 2025: Art. 4 (KI-Kompetenz) und die Verbote des Art. 5 gelten.
- 27. Juli 2026: Der Digital Omnibus zur KI (Verordnung (EU) 2026/1744) tritt in Kraft. Er mildert Art. 4 ab: Unternehmen sollen Maßnahmen ergreifen, die den Aufbau von KI-Kompetenz unterstützen. Der geänderte Text stellt ausdrücklich klar, dass kein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen garantiert werden muss.
- 2. August 2026: Die nationalen Marktüberwachungsbehörden nehmen die Aufsicht auf. In Deutschland ist das nach dem KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG, vom Bundestag am 11. Juni 2026 beschlossen) die Bundesnetzagentur.
Gibt es ein Bußgeld?
Kein eigenes. Die Bußgeldtatbestände in Art. 99 der KI-Verordnung nennen Art. 4 nicht, und der Digital Omnibus hat daran nichts geändert. Auch das deutsche KI-MIG enthält keinen eigenen Bußgeldtatbestand für fehlende KI-Kompetenz. Die Zahlen, die auf vielen Anbieterseiten stehen, betreffen andere Pflichten: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des Umsatzes für verbotene Praktiken, bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent für Verstöße etwa bei Hochrisiko-Systemen. Für die Schulungspflicht gibt es keinen solchen Rahmen.
Was es stattdessen gibt: Die Aufsicht kann Auskunft verlangen und Maßnahmen anordnen. Fehlende Schulung kann in Haftungsfällen als Organisationsverschulden gewertet werden, etwa wenn ein Mitarbeiter mit einem KI-Werkzeug einen Schaden verursacht. Und im Arbeitsrecht gilt: Schulung ist Arbeitszeit, und bei Betriebsräten greift die Mitbestimmung.
Was als Nachweis reicht
Die Kommission verlangt kein Zertifikat und schreibt kein Format vor. Interne Aufzeichnungen darüber, welche Maßnahmen ergriffen wurden, genügen. Sinnvoll und in der Praxis ausreichend:
- Eine Liste, wer teilgenommen hat, wann und mit welchem Inhalt
- Eine rollenbezogene Agenda: Was Buchhaltung, Vertrieb oder Personal jeweils gelernt haben, weil die Risiken sich unterscheiden
- Interne KI-Regeln: welche Werkzeuge erlaubt sind, welche Daten hineindürfen, wann ein Mensch prüft
- Ein Datum für die nächste Auffrischung
Genau diese vier Dinge sind in jedem meiner Formate enthalten. Ein Anbieter, der Ihnen ein „offizielles Zertifikat nach Art. 4“ verkauft, verkauft Ihnen ein Stück Papier, das die Verordnung nicht kennt.
Selbsteinschätzung: Brauchen wir eine Schulung?
- Nutzt jemand im Unternehmen ChatGPT, Copilot, Gemini, Claude oder ähnliche Werkzeuge für die Arbeit, auch privat lizenziert? Wenn ja: Art. 4 gilt für Sie.
- Gibt es schriftliche Regeln, welche Daten in welche Werkzeuge dürfen? Wenn nein: Das ist die wichtigste Lücke, unabhängig von Art. 4.
- Wissen die Nutzer, wie sie Ergebnisse prüfen und wo die Werkzeuge typischerweise falsch liegen? Wenn nein: Das ist der Kern der geforderten Kompetenz.
- Können Sie in zwei Minuten belegen, wer wann geschult wurde? Wenn nein: Dokumentation nachholen.
Zwei Mal „nein“ und mehr: Ein Praxis-Workshop für Teams deckt Regeln, Prüfen und Dokumentation an einem Tag ab. Wenn zuerst die Führung entscheiden muss, welche Werkzeuge überhaupt eingesetzt werden: Briefing für die Geschäftsführung.
Quellen
- Europäische Kommission, Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz (Art. 4), Stand 27. Juli 2026
- Europäische Kommission, Regulatory framework for AI, Stand 3. August 2026
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus zur KI), Amtsblatt vom 24. Juli 2026
- Gesetz zur Marktüberwachung von KI (KI-MIG), Bundestag, 11. Juni 2026
- Verband Deutscher Anwälte, „KI-Kompetenz ist eine betriebliche Organisationspflicht“, 11. August 2026
Dieser Text ist eine sachliche Einordnung, keine Rechtsberatung. Stand 6. September 2026.